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BGH, 09.11.2004 - 1 StR 375/04 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (9)
- HRR Strafrecht
§ 338 Nr. 1 StPO; § 76 Abs. 2 Satz 1 GVG
Abänderung des die Besetzung mit zwei Berufsrichtern anordnenden Beschlusses - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Grundsätzliche Befugnis der Strafkammer zur Abänderung eines die Besetzung mit zwei Berufsrichtern anordnenden Beschlusses bei Vorliegen von Rechtsfehlerfreiheit nach der zum Zeitpunkt seines Erlasses bestehenden Sachlage und Rechtlage; Überdurchschnittliche Komplexität ...
- Judicialis
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2005, 47 (Ls.)
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 23.12.1998 - 3 StR 343/98
Besetzungsrüge; Präklusion; Beurteilungsspielraum (Schwierigkeit der Sache, …
Auszug aus BGH, 09.11.2004 - 1 StR 375/04
Zur Rüge der Verletzung der §§ 338 Nr. 1 StPO, 76 Abs. 2 Satz 1 GVG bemerkt der Senat: Grundsätzlich ist die Strafkammer zur Abänderung des die Besetzung mit zwei Berufsrichtern anordnenden Beschlusses nicht befugt, wenn dieser nach der zum Zeitpunkt seines Erlasses bestehenden Sach- und Rechtslage ohne Rechtsfehler war (vgl. BGHSt 44, 328, 233).
- BGH, 08.12.2004 - 3 StR 422/04
Zurückweisung eines Beweisantrags (eigene Sachkunde; Glaubwürdigkeit eines …
Daß Verfahrensbeteiligte in der Hauptverhandlung umfangreiche Anträge ankündigen bzw. stellen oder die Hauptverhandlung einen längeren Zeitraum als vom Gericht vorgesehen beansprucht, ändert daran nichts (vgl. BGH, Beschl. vom 9. November 2004 - 1 StR 375/04). - BGH, 08.12.2004 - 3 StR 422/04 Daß Verfahrensbeteiligte in der Hauptverhandlung umfangreiche Anträge ankündigen bzw. stellen oder die Hauptverhandlung einen längeren Zeitraum als vom Gericht vorgesehen beansprucht, ändert daran nichts (vgl. BGH, Beschl. vom 9. November 2004 - 1 StR 375/04).